Finanzielle Fördermöglichkeiten entdecken

Hand, die Euro-Scheine reicht
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Wir bieten einen Überblick zur komplexen Landschaft der Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Umgestaltung öffentlicher Mobilitätsräume. Mit Informationen über Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie direkten Links zu Förderwegweisern unterstützen wir Sie dabei, gezielt nach passenden Förderoptionen zu suchen und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Fördermöglichkeiten optimal nutzen

Förderausschreibungen ändern sich häufig, deshalb haben wir hier nicht nur einen Rundumblick über die verschiedenen Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene zusammengestellt, sondern auch Links zu Förderwegweisern bereitgestellt. Diese helfen, stets aktuelle Informationen zu finden und gezielt nach passenden Fördermöglichkeiten zu suchen. Durch die geschickte Nutzung dieser Fördermittel können Städte und Gemeinden Pilotprojekte umsetzen, wichtige Schritte in Richtung nachhaltiger Mobilität und urbaner Entwicklung machen und dabei von internationalen, nationalen und regionalen Initiativen profitieren

Immer am neuesten Stand: Förderwegweiser

  1. Auf der Seite der Österreichischen Energieagentur gibt es einen Förderwegweiser, der nach Bundesland, Thema und Förderwerber filterbar ist und unter anderem auch Mobilitätsförderungen umfasst: https://www.energyagency.at/fakten/foerderungen
  2. Auf der Seite https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden finden sich Informationen zu unterschiedlichen Förderinstrumenten aus dem Umweltbereich für Gemeinden
  3. Ein Überblick über Forschungsförderungen in Österreich findet sich auf der FFG-Website: https://www.ffg.at/wegweiser_ausschreibungen

klimaaktiv mobil – Beratung, Bildung, Förderung

Seit 2007 unterstützt das BMK (ehemals BMVIT) mit dem Programm „klimaaktiv mobil“ Unternehmen und Gebietskörperschaften in Österreich. Zu den Hauptaktivitäten von klimaaktiv gehören Aus- und Weiterbildung, Information, Beratung und Vernetzung. Mit dem Förderprogramm „klimaaktiv mobil“ werden außerdem Projekte aus dem Mobilitätsbereich finanziell gefördert. Die Mittel dazu kommen vom BMK, der Umweltförderung im Inland sowie aus den EU-Mitteln des Europäischer Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) und werden im Rahmen des Klima- und Energiefonds bereitgestellt. Klimaaktiv mobil bietet kostenfreie Förderberatung an. Für die Transformation öffentlicher Mobilitätsräume sind speziell die Förderungen für Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur interessant. Diese sind an Bedingungen geknüpft wie die Erstellung eines Masterplan Gehen oder eines örtlichen Fußverkehrskonzepts, die Einhaltung der RVS-Mindestbreiten für den Radverkehr und Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen.

Kommunales Investitionsprogramm und Zukunftsfonds

Für Gemeinden stehen Bundesmittel im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 2023 zur Verfügung, die auch für Maßnahmen im Sinne der Transformation öffentlicher Mobilitätsräume eingesetzt werden können. Das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) regelt, dass insgesamt 1 Milliarde Euro als „Zweckzuschüsse“ für Gemeinden bereitgestellt werden. Es werden bis zu 50% der Kosten für Projekte übernommen, die im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 begonnen werden. Zweckzuschüsse werden für Energiesparmaßnahmen (KIG 2023, §2) und Investitionsprojekte (KIG 2023, §5) gewährt. In den Durchführungsbestimmungen [1] wird genauer erläutert, welche Kosten dabei übernommen werden. Dort werden auch „aktive Mobilitätsmaßnahmen“ genannt, zu denen die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen auf Gemeindestraßen zählen [1, S. 29].

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) wurde ein sogenannter „Zukunftsfonds“ geschaffen, der zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden zur Verfügung stellt, um speziell budgetäre Herausforderungen beim Klimaschutz, in der Kinderbetreuung und im Gesundheitsbereich sowie beim Wohnbau und für das Sanieren abzufedern. Das FAG 2024 ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und regelt den Finanzausgleich bis Ende 2028. Pro Jahr stehen im Zukunftsfonds 1 Milliarde Euro (valorisiert) zur Verfügung. Während 45,5% der Mittel im Bereich der Elementarpädagogik eingesetzt werden müssen, sind es im Bereich Wohnen und Sanieren 27,5% und im Bereich Umwelt und Klima 27,25% (entspricht etwa 300 Millionen Euro). Im Bereich Umwelt und Klima werden auch „Maßnahmen im Verkehrsbereich“ genannt (FAG 2024, §23 (4) 3.).

EU-Förderungen

Auf EU-Ebene ist „Horizon Europe“ das Forschungsförderungsprogramm für die Periode 2021-2027. Darunter wurden fünf Missionen mit konkreten Zielen formuliert, wobei zwei davon Mobilität und den öffentlichen Raum betreffen: „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ und „Verwirklichung einer Klimaresilienz für 150 Regionen und Gemeinschaften“. Im Zuge der Mission für 100 klimaneutrale Städte wurden im Jahr 2022 112 Städte in Europa ausgewählt, die dabei unterstützt werden bis 2030 klimaneutral zu werden. Die Städte erhalten dadurch Beratung und Hilfestellung zur Erreichung des Ziels, ein internationales Koordinationsnetzwerk und Zugang zu neuen Förderprogrammen.

Im Einklang mit den Zielen der Mission gibt es auf EU-Ebene auch noch weitere Förderprogramme, mit denen Transformationen öffentlicher Mobilitätsräume gefördert werden können, z.B. mit dem „Driving Urban Transition“(DUT)-Programm. Daneben existieren noch weitere relevante Förderprogramme der EU-Kommission.

Mission Klimaneutrale Städte in Österreich

Auf Basis der EU-Mission der klimaneutralen Städte, hat das BMK auf Bundesebene in Österreich einen Förderschwerpunkt für klimaneutrale Städte (KNS) ins Leben gerufen, mit dem Titel „Mission: Klimaneutrale Stadt“. Teil der Mission sind unterschiedliche Förderprogramme der Förderschiene „Stadt der Zukunft“, wie beispielsweise der Ausschreibungsschwerpunkt „FIT4UrbanMission“, der Städte für eine Teilnahme an der EU Mission vorbereiten sollte. Dabei wurden in den „Klimaschutz-Pionieren“ die Großstädte Wien, St. Pölten, Graz, Klagenfurt, Villach, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn Maßnahmen gesetzt und neue Strukturen zum Klimaschutz aufgebaut. Klagenfurt ist nun als einzige österreichische Stadt Teil der EU-geförderten Städte, die zu den 100 klimaneutralen Städten gehören. Außerdem wurde die „Vernetzungsplattform zukunftsfähiger Städte“ geschaffen, auf der sich österreichische Städte zu dem Thema austauschen können.

Die Pionierstädte haben außerdem eine öffentlich-öffentliche Kooperation (ÖÖK) abgeschlossen, bei der die Städte ein Budget von 2 Mio. EUR für 5 Jahre zur Verfügung gestellt bekommen und betreut werden. Die Förderung soll auch zum Aufbau von neuem Personal genutzt werden. In St. Pölten wurde damit beispielsweise eine Klimastabstelle eingerichtet.

Für kleinere Gemeinden (10.000-50.000 EW) gibt es die Möglichkeit, sich für die Förderung zur Erstellung eines Klimaneutralitätsfahrplans zu bewerben. Im Rahmen der TIKS Ausschreibung (Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2024) können sich Gemeinden im Rahmen einer F&E Dienstleistung 100.000€ für die Förderung eines solchen Plans sichern. Einreichfrist ist der 11.07.2024. Außerdem werden die Städte durch einen Begleitprozess unterstützt.

In allen Ländern außer Wien und Vorarlberg gibt es Förderschienen zur Dorfentwicklung bzw. Regionalentwicklung. In Niederösterreich gibt es eine Förderung für Radverkehrsinfrastruktur, die mit anderen Förderungen wie zum Beispiel jenen von klimaaktiv kombinierbar ist. Und auch in Tirol werden Radverkehrsprojekte gefördert.

Wien hat durch seine Struktur als Bundesland und Gemeinde mit Bezirken ein Alleinstellungsmerkmal und daher auch andere Arten von Förderungen. Die klimarelevanten Förderungen für Bezirke aus dem Stadtbudget wurden mit dem Programm „Lebenswerte Klimamusterstadt“ zusammengefasst. Seit 2022 gibt es mit dem „Wiener Klimateam“ ein partizipatives Klimabudget, das im Jahr 2022 in drei Bezirken gestartet ist und 2023 in drei weiteren angewandt wird.

Referenzen:

  1. [1] BMF (2023). Durchführungsbestimmungen zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023. Richtlinie gemäß § 2 Abs. 4 KIG 2023 zum Zweckzuschuss gemäß § 2 KIG 2023 Energiesparmaßnahmen) und Zweckzuschuss gemäß § 5 KIG 2023 (Investitionsprojekte). Bundesministerium für Finanzen. URL: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm.html