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Parkraumerhebung

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Die Erfassung von Parkraumnutzung, sowohl vor als auch nach der Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen, ist entscheidend, um die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr zu verstehen und gezielte Interventionen zu planen.

Neben der Erfassung des fließenden Verkehrs sollte auch der ruhende Verkehr, also geparkte Fahrzeuge, in einer Evaluierung von Projekten im öffentlichen Mobilitätsraum mitberücksichtigt werden. Dabei werden im Projektgebiet vor und nach der baulichen Umsetzung einer Maßnahme alle abgestellten Kfz sowie Fahrräder gezählt und gegebenenfalls kartiert.

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Kosten

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Aufwand

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Vorwissen: kann durch kurze Schulung des Erhebungspersonals erreicht werden.

Einsatzbereiche

  • Vorhaben der Umgestaltung von Straßenzügen, Knotenpunkten, Plätzen oder Quartieren, bei denen Wirkungen auf die Nutzung von Kfz-Stellflächen und Radabstellanlagen antizipiert werden

Ergebnisse

  • Feststellung des Effekts einer Maßnahme auf die Nutzungsintensität der öffentlichen Mobilitätsräume durch abgestellte Kfz und Fahrräder
  • Legitimation einer Maßnahme bei Wirkungserfolg und Nachjustierung einer Maßnahme bei Verfehlung der Projektziele
  • Transfer von Erfahrungen und Ergebnissen an andere Stakeholder:innen

Empfohlener Ablauf

Ex-ante Erhebung

  1. Die Erheber:innen durchqueren das Projektgebiet (oder einen Teil des Projektgebiets) und erfassen alle abgestellten Kfz (möglicherweise auch mit Kennzeichen) standortgenau und differenzieren diese in der Dokumentation hinsichtlich Besitz, Fahrzeugart, Parkberechtigung und potentiellem Regelverstoß
  2. Die Erheber:innen erfassen gleichzeitig standortgenau alle abgestellten Fahrräder an Fahrradbügeln sowie informell bzw. „wild“ abgestellte Fahrräder (z.B. an Masten, Verkehrsschildern, etc.)
  3. Die Erhebung sollte zu bestimmten Tageszeiten stattfinden, i.d.R. zu mindestens drei Zeitpunkten (morgens zwischen 6 und 8 Uhr, mittags zwischen 12 und 14 Uhr sowie abends/nachts zwischen 22 und 0 Uhr; je nach Gebietscharakter anpassen)

Ex-post Erhebung

  1. Nach abgeschlossener Umsetzung der Maßnahme zu (möglichst) gleichen Bedingungen durchführen, wie bei der Ex-ante-Erhebung

Tipp: Zählzeiten auf lokalspezifische Gegebenheiten anpassen!

  • Diese Erhebung sollte im optimalen Fall mit einer Erhebung des Stellplatzangebots für den MIV und Radverkehr im Projektgebiet einhergehen, um direkte Zusammenhänge zwischen Änderung im Angebot und Änderung in der Nachfrage des ruhenden Verkehrs untersuchen zu können
  • Die genaue Differenzierung der Kfz hinsichtlich Parkberechtigung, Dauer und Zeitpunkt des Parkvorgangs sowie die vorgeschlagene Wahl der Erhebungszeitpunkte ermöglicht eine Unterscheidung in Nachfragegruppen (Anwohner:innen, Beschäftigte oder Lernende, Kund:innen, Besucher:innen und Gäste) (vgl. Hagen et al. 2020: 15)
  • Eine zusätzliche Erfassung der Garagenplätze (privat und öffentlich) und deren Auslastung ist sinnvoll, um Alternativen zu den Stellplätzen im öffentlichen Raum anbieten zu können

Hürden

  • Begrenzte zeitliche und finanzielle Ressourcen für Evaluation
  • Vergleichbarkeit von Vorher-Nachher Zählergebnissen nicht gegeben, da Projektfristen und -termine (z.B. Umgestaltungsvorhaben) vor gewünschtem Erhebungszeitpunkt liegen
  • Externe Einflüsse durch lokale Einrichtungen
  • Datenschutzrechtliche Regelungen (v.a. bzgl. Erfassung der Kfz-Kennzeichen)

Lösungen

  • Verzicht auf Erfassung im gesamten Projektgebiet und Fokus auf relevante Teilräume (z.B. einzelne Straßenzüge)
  • In einem Vergleichsgebiet, in dem die Maßnahme nicht umgesetzt wird, zu den gleichen Erhebungszeitpunkten zählen und diese Unterschiede als Anpassungskoeffizienten heranziehen
  • Zählzeiten auf lokalspezifische Gegebenheiten anpassen (z.B. Öffnungszeiten einer Veranstaltungsstätte berücksichtigen)
  • Anonymisierungs- bzw. Pseudonymisierungsverfahren anwenden

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei der Erhebung von abgestellten Kfz können datenschutzrechtliche Regelungen relevant werden (z.B. bei Erfassung des Kennzeichens). Die rechtliche Grundlage bildet in Österreich die Datenschutzverordnung (EU-DGSVO). (In Verbindung mit dem Forschungsorganisationsgesetz (FOG) falls die Befragung im Rahmen wissenschaftlicher (Begleit-)Forschung erfolgt, d.h. von wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt wird).

Referenzen:

  1. Parkraumbedarfsanalyse Donauwörth
  2. FGSV (2012): Empfehlungen für Verkehrserhebungen. EVE. Köln: FGSV Verlag. 
  3. HAGEN, T.; SCHÄFER, P. K.; SCHEEL-KOPEINIG, S.; SAKI, S.; NGUYEN, T.; WENZ, K-P.; BELLINA, L. (2020): Ganglinien als Grundlage für eine nachhaltige Parkraumplanung. Frankfurt am Main: Frankfurt University of Applied Sciences.  
  4. HESSEL, C.; KÖLBL, T.; PASCUCCI, F. (2019): Parkraumbedarfsanalyse. Parkraumgesamtkonzept Donauwörth.