Der Prozess von der Idee bis zur Umsetzung ist mehrstufig, komplex und erfordert viele Abstimmungen. Wir geben einen groben Einblick hinter die Kulissen, aus der Sicht eines Planungsbüros.
Strategischer Rahmen / Entwurfsplanung
Die erste Phase eines jeden erfolgreichen Planungsprojekts beginnt mit der Ideenfindung und einer gründlichen Bedarfsanalyse. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, klare Ziele zu definieren und die Bedürfnisse aller Stakeholder:innen zu verstehen. Die Entwurfsplanung stellt die Basis für später folgende Detaillierungsschritte dar. Diese Phase umfasst die Konzeption und Skizzierung der gewünschten Veränderungen im öffentlichen Raum. Hier werden Ideen entwickelt, die sowohl ästhetische als auch funktionale Aspekte berücksichtigen, aber auch im Bereich der Machbarkeit hinsichtlich technischer und finanzieller Umsetzung liegen. Die Entwurfsplanung bzw. der strategische Rahmen legt den Grundstein für das gesamte Projekt und ermöglicht es den Beteiligten, eine klare Vorstellung von der gewünschten Transformation zu erhalten.
In dieser Phase gibt es einen intensiven Austausch zwischen den Auftraggebenden und den Auftragnehmenden (Planungsbüros), um ein bestmögliches Konzept zu entwickeln. Zielführend ist es zudem, in der Entwurfsplanung einen Beteiligungsprozess durchzuführen, um die Wünsche, Sorgen und Ideen der Anrainer:innen einzuholen und in die Planung und Kommunikation einfließen lassen zu können. Die vielfältigen Methoden dazu finden Sie in den Toolbox-Beiträgen zu Beteiligung.
Bereits in der Entwurfsphase sind Vorabstimmungen mit den zuständigen Behörden sinnvoll, besonders von jenen Maßnahmen, die später eine Genehmigung erfordern. Damit können spätere unerfreuliche Überraschungen frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Kosten abschätzen und Finanzierung klären
Für das Ergebnis der Entwurfsplanung wird abschließend eine Grobkostenschätzung durchgeführt, welche für die Budgetierung der Gemeinde herangezogen werden kann. Für die Umsetzung von Transformationsmaßnahmen im öffentlichen Raum gibt es ein vielseitiges Förderangebot auf Bundes- und Landesebene. Um die Fördersummen in Anspruch nehmen zu können wird üblicherweise nach der Entwurfsplanung ein Förderantrag bei der entsprechenden Förderstelle eingereicht. Erfolgt eine Förderzusage, werden bei einigen Förderschienen zusätzlich zu den Baukosten auch die Planungskosten (rückwirkend) gefördert.
Die Entwurfsplanung umfasst viele wegweisende Schritte in Richtung Transformation des öffentlichen Raumes und benötigt eine fachlich kompetente Begleitung. Planungsbüros können die Gemeinden je nach Bedarf bereits ab der Zieldefinition, bei der Durchführung von Bürger:innenbeteiligung oder der Prozesssteuerung unterstützen.
Detail- und Einreichplanung
Nach der Entwurfsphase erfolgt die Detailplanung, bei der die konzeptionellen Ideen der Entwurfsplanung vertieft und präzisiert werden. Dies beinhaltet die genaue Festlegung von Maßen, Materialien und technischen Details wie z.B. der Entwässerung. Auch Zeitpläne für die Umsetzung sowie Bauphasenpläne können festgelegt werden und die Grobkostenschätzung aus der Entwurfsplanung wird verfeinert. Nicht selten werden in der Detailplanung andere oder zusätzliche Planungsbüros beauftragt, da spezifischere fachliche und technische Kenntnisse erforderlich sind. Eine gute Abstimmung zwischen den Planungsbüros ist dabei besonders wichtig. Bei großen Projekten kann diese koordinierende Rolle auch von einer Generalplanung übernommen werden.
Am Ende dieser Planungsphase steht die Einreichung der Planunterlagen bei den zuständigen Behörden (Einreichplanung). Bei Transformationsprojekten im öffentlichen Straßenraum erfolgt die Einreichung mit dem Ziel eine straßenrechtliche Bewilligung zu erlangen. Die hierfür zuständige Behörde ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt (im Regelfall Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft). In manchen Fällen können auch Bewilligungen anderer Behörden erforderlich sein (z. B. Wasserrechtsbehörde, Naturschutzbehörde etc.).
Ausführungsplanung und Umsetzung
Die Ausführungsplanung ist die letzte Phase vor der Umsetzung. Auf Basis der Ausführungsplanung werden die Bauleistungen ausgeschrieben. Für die Ausschreibung ist ein Leistungsverzeichnis mit exaktem Massen- und Mengengerüst zu erstellen. Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen nach dem Bundesvergabegesetz.
Nach der Vergabe der Bauleistungen kann die Bautätigkeit beginnen. Für die Bautätigkeit selbst ist eine gesonderte Genehmigung nach StVO einzuholen. Während der Bauphase überwacht die örtliche Bauaufsicht die Bautätigkeiten und achtet darauf, dass diese exakt gemäß Planung umgesetzt wird. Die örtliche Bauaufsicht kann von der Gemeinde selbst übernommen oder an einen Externen vergeben werden.
Fazit
Die Transformation öffentlicher Räume in Österreich erfordert einen gut durchdachten Projektablauf. Die klare Strukturierung in Entwurfs-, Detail- und Ausführungsplanung, gepaart mit dem rechtzeitigen Einholen der erforderlichen Genehmigungen, ist entscheidend für den Erfolg eines solchen Vorhabens. Die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Planung ist unerlässlich, um eine nachhaltige und harmonische Entwicklung der öffentlichen Räume zu gewährleisten.